Die Vermietung des Aussenparkplatzes Nr. 10 führe zu einer Handänderungssteuernachzahlung auf dem gesamten gestundeten Steuerbetrag von Fr. 11'513.75. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der ebenfalls vermietete Autoeinstellhallenplatz (Gbbl. Nr. 1000-1-2) sachenrechtlich als eigenes Grundstück ausgeschieden worden sei.