650'000.–. Den Erwerb der drei Miteigentumsanteile meldeten die Beschwerdeführenden als Einheit an und deklarierten alle drei Miteigentumsanteile für die Handänderungssteuer gemeinsam im Formular 2a. In der Veranlagungsverfügung vom 3. Mai 2017 zog das Grundbuchamt als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer den Gesamtpreis Fr. 650'000.– heran. Davon brachte das Grundbuchamt einen Anteil von Fr. 10'347.– für den Erneuerungsfond in Abzug, so dass es bei der Bemessung der Handänderungssteuer von einer Bemessungsgrundlage von Fr. 639'653.– (Fr. 650'000.– minus Fr. 10'347.–) ausging. Gestützt darauf veranlagte es eine Handänderungssteuer von Fr. 11’513.75.