3. Die Beschwerdeführenden erwarben drei als eigenständige Grundstücke im Grundbuch eingetragene Miteigentumsanteile an der Liegenschaft D._______ Gbbl. Nr. 2000: den Miteigentumsanteil D.______ Gbbl. Nr. 1000 mit dem Sonderrecht über die Wohnung im Erdgeschoss Nord (Haus B), den Miteigentumsanteil Gbbl. Nr. 1000-1-1 über einen Doppel-Autoeinstellhallenplatz sowie den Miteigentumsanteil Gbbl. Nr. 1000-1-2 über einen Autoeinstellhallenplatz. Die Beschwerdeführenden bezahlten für die drei Miteigentumsanteile sowie zwei reglementarisch der Wohnung zugewiesene Aussenparkplätze (Nrn. 10 und 20) einen Kaufpreis von insgesamt Fr. 650'000.–.