__ eine Kopie der Mietverträge betreffend den Autoeinstellhallenplatz (Gbbl. Nr. 1000-1-2) und den Aussenparkplatz Nr. 10 ein und bestätigte deren Weiterbestand. Mit Verfügungen vom 15. November 2019 hob das Grundbuchamt die Stundungsverfügung vom 3. Mai 2017 auf und legt A._______________ und B.___________ die gestundete Handänderungsteuer von Fr. 11'513.75 samt Zins und Gebühren zur Bezahlung auf. B. Gegen diese Verfügungen erheben A._______________ und B.___________ am 2. Dezember 2019 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (seit 1. Januar 2020 Direktion für Inneres und Justiz [DIJ]) und beantragen sinngemäss die Aufhebung der Verfügungen vom 15. November 2019.