Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum für den Handänderungssteuerbetrag von Fr. 11'513.75. Das Grundbuchamt (nachfolgend: Grundbuchamt) veranlagte mit Verfügung vom 3. Mai 2017 die Handänderungssteuer im Betrag von Fr. 11'513.75 und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückserwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen.