A. Mit Kaufvertrag vom 22. März 2017 erwarben A._______________ und B.___________ eine Eigentumswohnung (D.______ Gbbl. Nr. 1000), einen Doppel-Autoeinstellhallenplatz (Gbbl. Nr. 1000-1-1) und einen Autoeinstellhallenplatz (Gbbl. Nr. 1000-1-2). In ihrer Selbstdeklaration vom 22. März 2017 gaben sie als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer den Betrag von Fr. 639’653.– an. Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum für den Handänderungssteuerbetrag von Fr. 11'513.75.