b Beim Erwerb einer Stockwerkeinheit, die als Hauptwohnsitz dienen wird, unterliegt das Entgelt für damit verbundene reglementarische Sondernutzungsrechte als liegenschaftlicher Wert der Handänderungssteuer. Eine Steuerbefreiung ist nur auf dem Kaufpreis für die Stockwerkeinheit möglich, nicht aber auf dem Entgelt für reglementarische Sondernutzungsrechte. Deshalb hängt eine Steuerbefreiung der Stockwerkeinheit nicht davon ab, ob die reglementarischen Sondernutzungsrechte selber genutzt oder vermietet werden. (E. 5.3) Impôt sur les mutations: logement destiné à l’usage personnel du ou de la propriétaire