9 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kanton. 5. Das Grundbuchamt hat A.______________ für das Beschwerdeverfahren vor der Direktion für Inneres und Justiz einen Parteikostenersatz von insgesamt Fr. 1'500.– (inkl. Auslagen und MWST) auszurichten. 10