Mit Verfügung vom 27. August 2019 hob das Grundbuchamt die Stundungsverfügung vom 28. November 2017 auf (Ziff. 1). Es erhob die Steuer von insgesamt Fr. 9'828.– mitsamt Zins (Ziff. 2) und stellte nach Bezahlung der Steuer und des Zinses die Löschung der bestehenden Grundpfandrechte auf allen betroffenen Grundstücken in Aussicht (Ziff. 3). Für die Abweisungsverfügung erhob es schliesslich eine Gebühr von Fr. 300.– (Ziff. 4). Zur Begründung führte es aus, die Befreiungsvoraussetzungen seien nicht erfüllt. Die Steuer sei für drei Jahre gestundet worden.