Am 28. November 2017 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer deshalb im Umfang von Fr. 9'828.– für eine Dauer von drei Jahren ab Grundstückserwerb, das heisst bis zum 6. Oktober 2020. Diese Dauer setzt sich zusammen aus einer Einzugsfrist von einem Jahr (bis zum 6. Oktober 2018) und einer anschliessenden Wohndauer von zwei Jahren.