3.2 Der Kauf der Stockwerkeinheit bzw. der Miteigentumsanteile wurde am 6. Oktober 2017 im Grundbuch eingetragen. Dieses Datum gilt als Erwerbsdatum. Auf dem eingereichten Formular für das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung wurde das einzige aufgeführte Feld mit dem Vermerk «Das als Hauptwohnung dienende Grundstück ist unüberbaut (ankreuzen, wenn zutreffend)» nicht angekreuzt. Am 28. November 2017 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer deshalb im Umfang von Fr. 9'828.– für eine Dauer von drei Jahren ab Grundstückserwerb, das heisst bis zum 6. Oktober 2020.