Mit Verfügung vom 28. November 2017 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer im Umfang von Fr. 9'828.– und stundete sie für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückserwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen. Am 8. Juli 2019 ersuchte A.______________ das Grundbuchamt schriftlich um eine Fristverlängerung von zwei Jahren und teilte mit, dass er voraussichtlich per Ende Januar 2020 in die erworbene Liegenschaft einziehen werde. Mit Schreiben vom 18. Juli 2019 nahm das Grundbuchamt dazu Stellung und räumte A.______________ eine Frist von 30 Tagen für einen allfälligen Gesuchsrückzug ein.