1 (Stockwerkeinheit) und 1000-20 (Miteigentumsanteil/Einstellhallenplatz) zu Alleineigentum. In seiner Selbstdeklaration vom 13. September 2017 (eingegangen beim Grundbuchamt am 6. Oktober 2017) gab er den Kaufpreis von Fr. 546'000.– als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer an. Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum für die Handänderungssteuer.