Sachverhalt A. A.______ und B.______ kaufen am 13. Juli 2016 das Grundstück C.______ Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum als einfache Gesellschaft und stellen ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 21. September 2016 stundet das Grundbuchamt D.______ (nachfolgend Grundbuchamt) die Handänderungssteuer gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration im Betrag von Fr. 5'305.45 für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.