2 In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 21. Februar 2019 beantragt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kostenfolge. A.______ haben keine Stellungnahme zu der Vernehmlassung des Grundbuchamtes eingereicht. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen einzeln eingegangen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: