C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 27. Dezember 2018 erheben A.______ mit Eingabe vom 22. Januar 2019 Beschwerde bei der Justiz-, Ge- meinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK, seit dem 1. Januar 2020: Direktion für Inneres und Justiz [DIJ]). Sie beantragen sinngemäss die Befreiung von der Handänderungssteuer für den selbstbewohnten Teil ihrer Liegenschaft.