bereits seit dem 28. Februar 2013 seinen Wohnsitz in der erworbenen Liegenschaft hat. Er teilt dem Grundbuchamt zudem mit, dass die Liegenschaft über eine kleine Einliegerwohnung verfüge, welche bis im Dezember 2017 an G.______, die Grossmutter von C.______, vermietet worden sei. Seit dem 1. Juni 2018 sei die Wohnung an F.______ vermietet. Mit Verfügung vom 27. Dezember 2018 hebt das Grundbuchamt die Stundungsverfügung vom 9. November 2016 auf und legt D.______ die gestundete Handänderungssteuer samt Zins und Gebühren zur Bezahlung auf.