und stundet die Steuer im selben Umfang für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückerwerbs. Auf dem Kaufpreisanteil von C.______ ist keine Handänderungssteuer erhoben worden, da sie die Tochter der Verkäufer ist. Für die gestundete Handänderungssteuer wird ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.