b Eine Stundung der Handänderungssteuer ist auch dann zu gewähren, wenn aus dem Kaufvertrag ersichtlich ist, dass sich in der Liegenschaft eine separate und bewohnte Wohnung befindet. Das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung erscheint in diesem Fall nicht im Vornherein als aussichtslos (E. 3.4). Impôt sur les mutations: logement destiné à l’usage personnel du ou de la propriétaire