Am 17. August 2016 reicht Notar C.______ nochmals ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung von Handänderungssteuern für selbstgenutztes Wohneigentum ein, mit der Ergänzung, dass von 260 m2 Gesamtfläche 200 m2 als Hauptwohnsitz genutzt würden und 60 m2 vermietet seien. In dieser Eingabe merkt Notar C.______ zugleich an, dass er nicht verstehe, warum innert Jahresfrist seit Erwerb die Aufteilung in Miteigentumsanteile unter Beilage eines entsprechenden Reglements angemeldet werden solle, da die Aufteilung in Miteigentum zu je ½ bereits früher erfolgt sei und A.______ den hälftigen Miteigentumsanteil käuflich erwerbe.