rungssteuern für selbstgenutztes Wohneigentum angegeben werden, welcher Anteil mutmasslich auf den Hauptwohnsitz entfallen werde. Innert Jahresfrist seit Erwerb solle dann in einem nächsten Schritt die Aufteilung in Miteigentumsanteile oder Stockwerkeigentum unter Beilage eines entsprechenden Reglements angemeldet werden. Falls die Eröffnung von selbstständigen Miteigentumsgrundstücken mit reglementarischer Zuordnung der Wohneinheiten gewünscht würde, müsse das Reglement nicht angemerkt werden. Am 17. August 2016 reicht Notar C.____