Bezüglich der in den Steuererklärungen deklarierten Mieteinnahmen bringt der Beschwerdeführer vor, diese seien zwar verbucht, aber nie überwiesen worden. Weiter führt er aus, dass es sicher korrekter gewesen wäre, diese nicht als Mieteinnahmen zu deklarieren, weil es sich nicht um Miete gehandelt habe, sondern in erster Linie um eine Entschädigung für das damals noch private Fahrzeug, die bereits vorhandene private Bergsteigerausrüstung sowie Kleinspesen. Das Grundbuchamt seinerseits führt aus, wenn ein Teil eines erworbenen Grundstücks durch eine juristische Person als Geschäftsräumlichkeit, Domizilsowie Postzustelladresse genutzt und gleichzeitig ein Mietertrag bzw. ein