Am 8. Mai 2019 reichte A.______ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie eine Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.______ von 30. April 2019 ein. Das Grundbuchamt forderte mit Schreiben vom 16. Mai 2019 A.______ auf, seine Wohnsituation und Raumnutzung darzulegen, allenfalls unter Beilage entsprechender Beweismittel, und die Steuererklärung und Veranlagung der Jahre 2016 bis 2018 einzureichen. Mit Verfügung vom 13. August 2019 wies das Grundbuchamt das Gesuch vom 30. Juni 2016 um nachträgliche Steuerbefreiung ab und hob die Stundungsverfügung vom 9. August 2016 auf. Gleichzeitig auferlegte das Grundbuchamt A.___