A. Mit Kaufvertrag vom 30. Juni 2016 erwarb A.______ das Grundstück C.______ Gbbl. Nr. 1000. Zusammen mit der Grundbuchanmeldung wurde am 11. Juli 2016 beim Grundbuchamt B.______, (nachfolgend Grundbuchamt), ein Gesuch um nachträgliche Befreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum gestellt. Mit Verfügung vom 9. August 2016 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 12'240.– und stundete die Steuer in demselben Umfang für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. B. Am 8. Mai 2019 reichte A.____