2. Das Grundbuchamt B.______ wird angewiesen, F.______ bezüglich die Parzelle C.______-Gbbl. Nr. 2000 Einsicht ins Grundbuch zu gewähren und ihnen ggf. entsprechende Auszüge oder Kopien zuzustellen. Darüber hinaus wird das Grundbuchamt angewiesen, F.______ Einsicht in die Einträge im Tagebuch sowie in die Belege und Pläne im direkten Zusammenhang mit der Entstehung bzw. Ausscheidung oder Abspaltung der Parzelle C.______-Gbbl. Nr. 2000 zu gewähren und ihnen diesbezüglich Auskunft zu erteilen. 3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kanton.