menhängenden Anmeldungen bzw. Übertragungen oder Löschungen von Dienstbarkeiten o. dgl. dokumentieren. Damit lässt sich beurteilen, ob auf der Parzelle 8 Nr. 2000 korrekterweise keine Fahrwegdienstbarkeit zugunsten der Parzelle Nr. 1000 besteht oder die nicht erfolgte Eintragung der Fahrwegdienstbarkeit und somit das Bestehen der «Fahrweglücke» auf einen Eintragungsfehler des Grundbuchamts zurückzuführen ist.