her auf den Parzellen C.______-Gbbl. Nrn. 5000, 6000 und 7000. Die aber unmittelbar östlich an die Parzelle Nr. 1000 angrenzende und sich somit zwischen der Parzelle der Beschwerdeführenden (Nr. 1000) und den mit einer Fahrwegdienstbarkeit belasteten Parzellen Nrn. 5000, 6000 und 7000 liegende Parzelle C.______-Gbbl. Nr. 2000 sei allerdings nicht mit einer solchen Dienstbarkeit belastet. Dadurch komme es zu einer «Fahrweglücke», in dem der durch die Dienstbarkeiten auf den Parzellen Nrn. 5000, 6000 und