c. Alternativbegehren nur zum Einsichtsbegehren: wir können auch auf letzteres verzichten, wenn sichergestellt ist, dass die Rückverfolgung durch das Grundbuchamt […] zu den beiden fraglichen Punkten garantiert mit der nötigen professionellen Sorgfalt erfolgt und bezüglich der Kosten vernünftig ist. In diesem Fall alles Weitere unter b. d. Das Grundbuchamt sei anzuweisen, uns über eventuell verlorengegangene, für Einträge unabdingbare Dokumente zu informieren und sämtliche Lücken und Verluste schriftlich zu begründen. »