A. Mit E-Mail vom 1. Juli 2019 wandte sich A.______ an das Grundbuchamt B.______ (nachfolgend Grundbuchamt). Er umschrieb darin seine Vermutung, dass einst zugunsten seiner Parzelle C.______-Gbbl. Nr. 1000 ein Fahrwegrecht bestanden habe, welches bei der Nachführung des Grundbuchs wohl «vergessen» gegangen sei. Er bat das Grundbuchamt deshalb sinngemäss, ihm und seiner Ehefrau, D.______, Einsicht in sämtliche Akten zu geben, die mit dem Durchgangsrecht von ihrer Parzelle Nr. 1000 bis zum E.______ in Zusammenhang stehen könnten.