Das instruierende Rechtsamt eröffnet mit Verfügung vom 16. August 2019 das Beschwerdeverfahren Nr. 2019.JGK.5591 hinsichtlich der Verfügung des Grundbuchamtes D.______ vom 10. Juli 2019. Mit Verfügung vom 26. August 2019 eröffnet das instruierende Rechtsamt das Verfahren Nr. 2019.JGK.5787 betreffend Erlass und Stundung von Handänderungssteuern und verfügte einerseits die unpräjudizielle Stundung der Handänderungssteuer inklusive Zins und Gebühr während der Dauer des hängigen Erlassverfahrens. Andererseits sistierte das Rechtsamt das Erlassverfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid im vorliegenden Beschwerdeverfahren.