2 «1. Die Verfügung vom 10. Juli 2019 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren. 3. A.______ und B.______ seien betreffend die Liegenschaft GB Nr. 1000/ 2000/ 3000 […] von der Handänderungssteuer zu befreien. 4. Das gesetzliche Grundpfandrecht betreffend die Liegenschaft GB Nr. 1000/ 2000/ 3000 sei zu löschen. 5. Eventualiter sei A.______ und B.______ die in der Verfügung vom 10. Juli 2019 verfügte Steuer im Sinne von Art. 23 HG Bern zu erlassen. 6. Die Steuer sei während des Erlassverfahrens i.S.v. Art. 23 HG zu stunden. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge»