Mit Schreiben vom 18. Juli 2019 leitet das Rechtsamt der DIJ das Schreiben der Ehegatten A.______ und B.______, inklusive Beilagen, an das Grundbuchamt weiter, da die Voraussetzungen einer Beschwerde offensichtlich nicht erfüllt sind. In der Folge teilt das Grundbuchamt den Ehegatten mit Schreiben vom 24. Juli 2019 mit, dass die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht worden seien und dass das Grundbuchamt an der Verfügung vom 10. Juli 2019 festhalten müsse. D. Mit Eingabe vom 12. August 2019 führen A.______ und B.______ (nachfolgend Beschwerdeführende), vertreten durch Rechtsanwalt C.______, Beschwerde bei der DIJ mit folgenden Rechtsbegehren: