A. Die Ehegatten A.______ und B.______ kaufen am 16. Juni 2015 die Parzellen E.______ Gbbl. Nrn. 1000 (Wohnung, Stockwerkeigentum), 2000 und 3000 (Anteile an Einstellhalle) zu Gesamteigentum als einfache Gesellschaft. Zugleich ersuchen sie beim Grundbuchamt D.______ (nachfolgend Grundbuchamt) um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 18. August 2015 wird die Stundung gemäss der Selbstdeklaration der Ehegatten A.______ und B.______ für eine Dauer von vier Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs für den Betrag von Fr. 11’718.– gewährt.