Nr. 1000 aufgrund ihrer besonderen Eignung für MCS Patienten D. ______, die an MCS leidet, zur Verfügung gestellt hat bzw. diese darin wohnen lässt und er zurzeit mit seinem eigenen Einzug in die Liegenschaft keinen Rückschritt ihres Gesundheitszustands riskieren will. Weil der Beschwerdeführer die Liegenschaft freiwillig und von sich aus D. ______ für ihre Erholungsphase zur Verfügung gestellt hat – ursprünglich nur temporär geplant, mittlerweile permanent –, kann nicht von einer «unverschuldeten» Verzögerung gesprochen werden. Vielmehr war es seine persönliche Entscheidung. Somit hat er die von ihm angerufenen Verzögerungsgründe selber verursacht und herbeigeführt.