3. 3.1 Dem Gesuch um Verlängerung der Einzugsfrist des Beschwerdeführers vom 5. Juni 2019 lässt sich entnehmen, dass sich die Liegenschaft C.______ Gbbl. Nr. 1000 besonders für MCS Patienten eignet. Aus diesem Grund hat der Beschwerdeführer die Selbsthilfegruppe E. ______ über die von ihm erworbene Liegenschaft ausserhalb und oberhalb C.______ informiert und als temporären Erholungsraum für MCS Patienten angeboten. Daraufhin ist D. ______ für einen als temporäre Erholungs- und Ausprobierphase geplanten Aufenthalt in seine Liegenschaft C.______ Gbbl. Nr. 1000 gezogen. Nach dem sich ihr Zustand in der Liegenschaft in C.______ markant verbesserte, hat D. __