Direktion für Inneres Direction de l’intérieur et de und Justiz la justice des Kantons Bern du canton de Berne Münstergasse 2 Postfach 3000 Bern 8 Telefon 031 633 76 78 Telefax 031 634 51 54 2019.JGK.5419 Beschw erdeentscheid vom 23. Januar 2020 Handänderungssteuer – Ausnahmefall für Erstreckung der Einzugsfrist Die Verzögerung der Wohnsitznahme durch den Grundeigentümer mit der Begründung, keinen Rückschritt im Gesundheitszustand einer bereits in der Wohnung lebenden Person zu riskieren, stellt keinen begründeten Ausnahmefäll im Sinne von Art. 11b Abs. 2 letzter Satz HG dar (E. 3.2).