_ geworfen habe. Zusammen mit der Beschwerde hat die Beschwerdeführerin eine Kopie des Formulars 2b datiert vom 25. April 2019, eine Kopie der Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde B.______ vom 12. April 2019 sowie eine Kopie des Niederlassungsausweises eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin mit den Dokumenten, welche sie an das Grundbuchamt gesendet haben will, diese bei der DIJ eingereichten Dokumente meint. Diese deuten aufgrund der Datumsangaben zwar darauf hin, dass die Beschwerdeführerin vor Ablauf der Stundung die Hauptwohnsitzbestätigung eingeholt und das Formular 2b ausgefüllt hat.