3.2 Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe sich nach Erhalt der Dokumente beim Grundbuchamt gemeldet und ihre Situation geschildert. Sie sei daraufhin vom Grundbuchamt aufgefordert worden, eine Hauptwohnsitzbestätigung zu besorgen und die Unterlagen dem Grundbuchamt zu zusenden. Nach Ostern habe sie die Dokumente unterschrieben und an das Grundbuchamt adressiert in den Briefkasten in B.______ geworfen. Sie habe dafür einen Zeugen, nämlich die Person, welche ihr das Kuvert gegeben habe und welche wusste wofür sie dieses brauche. Sie habe dann bis zum 12. Juli 2019 nichts mehr gehört und sei davon ausgegangen, dass die Sache erledigt sei. Sie habe im Kanton Bern in ihren Erst-