C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 10. Juli 2019 erhebt A.______ mit Eingabe vom 21. Juli 2019, eingegangen am 29. Juli 2019, Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK; seit 1. Januar 2020: Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern [DIJ]). Der Beschwerde legt A.______ mehrere Unterlagen bei, welche die Erfüllung der Voraussetzungen zur Gutheissung ihres Gesuchs um nachträgliche Steuerbefreiung belegen sollen.