___ als Bemessungsgrundlage einen Betrag von Fr. 263'333.35 auf und ersucht um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Grundbuchamt C.______, Dienststelle D.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) verfügt am 2. August 2016 die Veranlagung der Handänderungssteuer und die gleichzeitige Stundung eines Betrags von Fr. 4'740.– für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer ist ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen worden.