4.1 Die Beschwerdeführenden rügen weiter, dass das Objekt gemäss Kaufvertrag als hälftiges Miteigentum im Grundbuch eingetragen worden und das hälftige Miteigentum im Kaufvertrag differenziert aufgeführt sei. Das Haus verfüge über zwei Wohnungen, die jeweils durch C.______ und B.______ getrennt als Hauptwohnsitze bewohnt würden.