Mit Verfügung vom 15. Mai 2017 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer im Umfang von Fr. 12'600.– für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. B.