Direktion für Inneres und Justiz Münstergasse 2 3000 Bern 8 +41 31 633 76 78 (Telefon) +41 31 634 51 54 (Fax) Info.ra.dij@be.ch Info.ra.dij@be.ch www.be.ch/ra-dij www.be.ch/ra-dij 2019.JGK.4921 Beschwerdeentscheid vom 25. Januar 2022 Handänderungssteuer; selbstgenutztes Wohneigentum a Im vorliegenden Fall verfügt die im Miteigentum erworbene Liegenschaft über zwei separate Wohnungen. Die Voraussetzungen zur Steuerbefreiung sind grundsätzlich auch dann erfüllt, wenn der Miteigentümer und die Miteigentümerin je alleine in einer der beiden Wohnungen leben, sofern keine Räume an einen Dritten vermietet oder einem Dritten zur Nutzung überlassen werden (Erw. 4).