sei. Mit Verfügung vom 12. Januar 2016 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration der Beschwerdeführenden und der bei der Grundbuchanmeldung eingereichten Unterlagen im Betrag von Fr. 4'511.35 für die Dauer von 3 Jahren. Die Beschwerdeführenden hätten also innert einem Jahr seit Eigentumserwerb ihren Hauptwohnsitz auf dem erworbenen Grundstück begründen müssen (Art. 11b Abs. 2 HG). In der von ihnen eingereichten Selbstdeklaration mit Datum vom 30. November 2015 fehlt ein Kreuz im Feld, wonach das als Hauptwohnung dienende Grundstück unüberbaut ist.