A. Gestützt auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 25. November 2015 erwarben A.______ die Parzelle D.______ Gbbl. Nr. 1000 für Fr. 250'630.– als einfache Gesellschaft zu Gesamteigentum. Am 17. Dezember 2015 meldete Notar B.______ das Geschäft beim Grundbuchamt C.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) an. Zugleich ersuchte er das Grundbuchamt um nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer und um deren Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 12. Januar 2016 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer gemäss Selbstdeklaration im Betrag von Fr. 4'511.35 für die Dauer von 3 Jahren.