Sie hielten sinngemäss fest, dass die geforderten Unterlagen aktuell nicht vollständig zugestellt werden könnten, da sie erst im Dezember 2017 in die Stockwerkeinheit eingezogen seien. Die Liegenschaft sei im Kaufzeitpunkt noch nicht gebaut gewesen. Mit dem Innenausbau habe erst per 2017 angefangen werden können. Sie hätten die Mehrheit der Arbeiten selbst vorgenommen, was erkläre, weshalb die Bauarbeiten länger gedauert hätten. Sie würden dem Grundbuchamt daher das komplette Dossier im Dezember 2019 zukommen lassen und hoffen, dies werde entsprechend akzeptiert.