Mit Verfügung vom 17. Mai 2019 hielt das Grundbuchamt fest, vom Rückzug des Gesuchs um nachträgliche Steuerbefreiung werde Kenntnis genommen. B. Gegen diese Verfügung erheben C.______, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt und Notar D.______, am 13. Juni 2019 (Postaufgabe gleichentags) Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK; heute Direktion für Inneres und Justiz [DIJ]) und beantragen sinngemäss, die Verfügung vom 17. Mai 2019 sei aufzuheben und die Stundung der Handänderungssteuer sei den Beschwerdeführenden für die Dauer von maximal vier Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs zu gewähren.