Mit Verfügung vom 27. Juli 2016 veranlagte die Dienststelle B.______ des Grundbuchamtes A.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) die Handänderungssteuer mit CHF 10'773.95 und stundete sie für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückserwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen. Mit Schreiben vom 2. April 2019 wurden C.______ darauf aufmerksam gemacht, dass die Frist zur Erbringung des Nachweises für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung am 3. Juni 2019 abgelaufen werde. Am 15. April, 16. April 2019 und 8. Mai 2019 korrespondierten die Beschwerdeführenden diesbezüglich mit dem Grundbuchamt.