6 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kanton. 3. Das Grundbuchamt hat C.______ für das Beschwerdeverfahren vor der Direktion für Inneres und Justiz einen Parteikostenersatz von insgesamt CHF 800.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 7