Die Beschwerdeführerin hielt mit Schreiben vom 16. Mai 2019 schriftlich fest, dass sie die Formulare 2b und 2c nicht einreichen könne, da sie erst am 17. Dezember 2017 in die Stockwerkeinheit eingezogen sei. Daher könne die Gemeinde E.______ nicht bestätigten, dass sie seit zwei Jahren dort Wohnsitz habe. Sie habe den Vertrag im April 2016 unterschrieben, die Bauarbeiten hätten damals aber noch nicht begonnen gehabt. Sie sei davon ausgegangen, dass sie die eingeforderten Unterlagen Ende des Jahres 2019 einreichen könne, da sie zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre in der Liegenschaft wohnen werde.